Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 06/2020

1.    Geltungsbereich der Bedingungen

1.1.    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Herrn Jörg Linke, Jagdweg 8, 01445 Radebeul (im nachfolgenden „Vermieter“ genannt) und seinen Kunden (im nachfolgenden „Mieter“ genannt) zustande gekommenen Vertragsbeziehungen über die auf der Webseite www.huepfburg-radebeul.de dargestellten Hüpfburgen und Partyzubehör (die „Mietgegenstände“).

1.2.    Es gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Annahme der Mietgegenstände gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.3.    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Stillschweigen des Vermieters zu abweichenden Vertragsänderungswünschen des Mieters gilt in keinem Fall als Zustimmung.

2.    Vertragsschluss
Anfragen und Reservierungen werden vom Mieter telefonisch und per E- Mail gestellt. Ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt jedoch erst durch schriftliche Annahme per E-Mail durch den Vermieter zustande.

3.    Mietpreis, Zahlung, Kaution

3.1.    Der vereinbarte Mietpreis ist bei Übergabe in voller Höhe in bar und in Euro zu bezahlen und versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Die Mietpreise gelten nur bei Selbstabholung und Rücklieferung durch den Mieter.

3.2.    Die vereinbarte Kaution ist durch den Mieter bei Abholung in voller Höhe in bar und in Euro beim Vermieter zu hinterlegen.

3.3.    Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Kontrolle des Mietgegenstandes spätestens innerhalb von 24 Stunden, in bar oder per Überweisung nach Angabe der Kontodaten des Mieters. Die Kontrolle erfolgt entweder in Anwesenheit des Mieters oder zeitnah durch den Vermieter mit der Erhebung von Beweisfotos und ggf. Hinzuziehung von Zeugen.

4.    Stornierung, Rücktritt, Mietdauer

4.1.    Der Mieter kann bis zu 14 Tage vor Mietbeginn die Reservierung kostenlos stornieren. Bei Stornierungen ab 14 bis drei Tage vor Mietbeginn werden Stornokosten in Höhe von 25% des vereinbarten Mietpreises fällig. Bei Stornierungen von weniger als drei Tagen vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung werden Stornokosten in Höhe von 80% des vereinbarten Mietpreises fällig.

4.2.    Bei Wetterbedingungen, die eine Nutzung der Mietgegenstände vollständig ausschließen, wie Sturm, Hagel, Gewitter, kann der Mieter bis um 10 Uhr des Abholungstages kostenfrei stornieren.

4.3.    Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die die Erfüllung des Mietvertrags unzumutbar oder unmöglich machen (z.B. höhere Gewalt, Erkrankung, Diebstahl) steht dem Vermieter das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

5.    Eigentum des Vermieters
Die vom Vermieter bereitgestellten Mietgegenstände verbleiben zu jeder Zeit in dessen Eigentum. Der Mieter ist daher weder zur Untervermietung noch Verpfändung oder sonstigen Weitergabe berechtigt.

6.    Mängel, Diebstahl, Verlust

6.1.    Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Eine zusätzliche Garantie besteht nicht.

6.2.    Der Mieter hat den Mietgegenstand vor Beginn der Nutzung auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

6.3.    Treten Mängel auf, hat der Mieter dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, nachzubessern. Dies kann durch die Bereitstellung einer anderen Hüpfburg, soweit vorrätig, oder die Bereitstellung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, wird der Mietpreis nach Prüfung des Mangels erstattet.

6.4.    Der Mieter haftet während der Mietzeit für den Verlust (Abhandenkommen) der Mietgegenstände sowie für alle Beschädigungen, die durch vertragswidrigen und sonstigen unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Er haftet hierbei für seine Beauftragten sowie sonstige Dritte. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietgegenstände für die Dauer des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zu sichern.

6.5.    Der Mieter ist verpflichtet, eventuell eintretende Schäden an den Mietgegenständen möglichst gering zu halten und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadenbegrenzung zu ergreifen. Der Mieter hat für sämtliche Schäden an den zur Verfügung gestellten Mietgegenständen des Vermieters zu haften, es sei denn, er kann glaubhaft darlegen, dass die Schäden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Eine Haftung für Schäden, die evtl. durch das Einbringen von Erdnägeln bzw. Erdankern in den Untergrund entstehen, übernimmt der Vermieter auch gegenüber Dritten nicht.

6.6.    Bei reparaturfähigen Schäden, die keinen Mietausfall zur Folge haben, werden dem Mieter je nach Aufwand zwischen 10 bis 20 EUR in Rechnung gestellt.

6.7.    Bei reparaturfähigen Schäden, die zu einer zeitweiligen Unvermietbarkeit der Mietgegenstände (bis max. 24 h) führen, aber bei denen eine Ersatzteilbeschaffung möglich ist, werden dem Mieter pauschal 50 EUR in Rechnung gestellt.

6.8.    Bei Totalverlust oder Zerstörung sowie bei Beschädigungen der Mietgegenstände, die nicht reparaturfähig sind und durch die ein längerer Mietausfall (über 24h) entsteht, werden dem Mieter pauschal 150 EUR für Biertischgarnituren und 550 EUR für Hüpfburgen und Partyzelte in Rechnung gestellt.

7.    Nutzung

7.1.    Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln, nur zum vertragsgemäßen Zweck zu verwenden und in dem Zustand zurückzugeben, in welchem er sie übernommen hat.

7.2.    Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich im privaten Gebrauch und nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Es sind die dem Vertrag beigefügten Verhaltensregeln, Sicherheitshinweise sowie die Aufbauanleitungen und Standorthinweise zu beachten. Die Mietgegenstände dürfen insbesondere nicht überlastet werden.

7.3.    Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstige Änderungen an den Mietgegenständen ist nicht gestattet. Es ist dem Mieter insbesondere untersagt, selbst Reparaturen an den Mietgegenständen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Etwas anderes kann sich nur ergeben, sofern dafür eine schriftliche Genehmigung durch den Vermieter vorliegt. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen an den Mietgegenständen können auf Kosten des Mieters behoben werden.

7.4.    Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände während der Nutzung durch geeignete, erwachsene Personen ständig zu beaufsichtigen. Die mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit den Verhaltensregeln und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.

7.5.    Der Mieter übernimmt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Die zur Verfügung gestellten Mietgegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Bei Sturm- und Unwettergefahr (ab Windstärke 4) hat der Mieter oder einer seiner Beauftragten die Mietgegenstände sofort abzubauen und ordnungsgemäß zu sichern.

7.6.    Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend Aktionsfläche zur Verfügung steht und somit eine reibungslose und uneingeschränkte Nutzung des Mietgegenstandes gewährleistet wird. Des Weiteren muss ein gesicherter Stromanschluss bis zum Mietgegenstand nach gesetzlichen Schutzbestimmungen und Sicherheitsvorschriften gewährleistet werden. Der Mieter sorgt für einen kontinuierlichen Stromfluss und trägt bei Stromausfällen den dadurch entstandenen Schaden an den Mietgegenständen im vollen Umfang.

8.    Rückgabe

8.1.    Die Mietgegenstände sind vom Mieter pünktlich, vollständig, trocken, sauber und entsprechend der Rückbauanleitung zusammengelegt zurückzugeben. Ein Rückversand ist ausgeschlossen.

8.2.    Bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe wird ein Pauschalbetrag in Höhe von je 25 Euro für Trocknung, Reinigung und Zusammenlegen erhoben. Bei Rückgabe ist anzugeben, welche Teile der Mietgegenstände fehlen oder defekt sind.

8.3.    Sofern die Rückgabe verspätet erfolgt, ist der Vermieter berechtigt, Kosten in Höhe von pauschal 100 EUR für jeden weiteren angebrochenen Tag als Entschädigung zu verlangen. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert.

9.    Haftung

9.1.    Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Missachtung der Verhaltensregeln, Sicherheitshinweise, Aufbauanleitungen und Standorthinweise oder der sonstigen Vertragsvereinbarungen.
 
9.2.    Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

9.3.    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.4.    Die Einschränkungen der 9.1 bis 9.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.     Schlussbestimmungen

10.1.    Es gilt deutsches Recht. Soweit zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten, welche im Rahmen der Abwicklung dieser Vertragsverhältnisse entstehen, Meißen als Gerichtsstand vereinbart.    

10.2.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Vermieter und Mieter verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am Nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen. Dasselbe gilt für die Schließung von Vertragslücken.

****